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Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Fa. Poguntke, nachstehend „Poguntke“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Poguntke den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E–Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von Poguntke erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Poguntke beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Poguntke dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Poguntke nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Für telefonische Buchungen gilt: a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Poguntke telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. Poguntke übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Poguntke, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Poguntke nach Ziffer 1.3 zustande. b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Poguntke zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages. 1.5.Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.1. genannten Grund abgesagt werden kann.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,– nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten 3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Poguntke unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Poguntke eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bus– und Bahnreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% vom 44. bis 22.Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7.Tag vor Reiseantritt 75% ab dem 6.Tag und bei Nichtanreise 80% Bei Stornierung von Theater und Konzertkarten oder dergleichen, können dies bis zu 100 % verlangt werden. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Poguntke nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
4. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs– oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Poguntke bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 5,50 pro Kunden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.2 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt von Poguntke wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1.Poguntke kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Poguntke muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Poguntke ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich mindestens bei Mehrtagesreisen von 21 Tagen (oder nach Vereinbarung auch kürzer), bei Tagestouren 2-3 Tagen zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von Poguntke später als 21 Tage Frist vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen wenn Poguntke in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Poguntke dieser gegenüber geltend zu machen. 5.2.Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch ihn 6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichenVertretung von Poguntke (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Poguntke erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
7. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von Poguntke für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Poguntke für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Poguntke unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 8.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Poguntke Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Poguntke die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Leistungs– und Preisänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen und –preisen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Buchung können aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen und Preise möglich sein, die wir uns ausdrücklich vorbehalten. Gerichtstand: Kassel
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